26.06.2024

Die seit Mitte Mai 2024 bestehende und von der Polizei bis Ende August bestätigte Versammlung der Initiative "Students for Palestine Aachen" vor dem Hauptgebäude und der Bibliothek der RWTH Aachen muss nicht vorzeitig zum 30. Juni 2024 beendet werden. Die RWTH Aachen nahm ihren in der vorletzten Woche gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung heute zurück.

Die Antragstellerin machte ursprünglich geltend, die Versammlung habe zu zahlreichen Zwischenfällen im Hochschulbetrieb, wie Störungen von Vorlesungen, sowie zu Schäden an den Grünflächen geführt.

Der Vorsitzende der 6. Kammer Peter Roitzheim wies in einem heute durchgeführten Erörterungstermin darauf hin, dass von der Versammlung vor dem Hauptgebäude aus Sicht des Gerichts keine relevanten Störungen für den Hochschulbetrieb ausgehen und auch Schäden am Eigentum der Universität - bis auf die Rasenfläche - weder eingetreten noch konkret zu befürchten sind. Sofern es zukünftig zu Störungen im Universitätsgebäude kommen sollte, kann die Universität dem durch Ausübung ihres Hausrechts begegnen. Auf entsprechenden Hinweis des Gerichts erklärte sich der Versammlungsleiter bereit, die Fläche vor der Universitätsbibliothek nur zu Kommunikationszwecken zu nutzen, dort also Infostände sowie einen Pavillon aufzubauen, jedoch keine Infrastruktureinrichtungen, wie beispielsweise Schlafzelte, aufzustellen. Zudem erklärte er, auf die Verwendung von Megafonen vor der Universitätsbibliothek zu verzichten. Die Universität wurde angehalten, das Camp nicht erneut nachts mit Wärmebildkameras zu fotografieren.

Aktenzeichen: 6 L 468/24

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