Bei dem Verwaltungsgericht Aachen können seit dem 01.01.2013 in fast allen gerichtlichen Verfahren elektronische Dokumente eingereicht werden.
Ab dem 01.01.2018 treten Neuregelungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) und der elektronischen Aktenführung durch das ERV-Gesetz vom 10.10.2013 (Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, BGBl 2013 I 3786) und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl 2017 I 2208) in Kraft.
Zudem hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl I, S. 3803) erlassen. Damit wurden einheitliche Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten der Länder und des Bundes in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten sowie mit den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern geschaffen.